In diesem Ratgeber
Ein Balkonkraftwerk senkt die Menge an Strom, die Sie aus dem Netz beziehen, wenn Sie den erzeugten Solarstrom direkt im Haushalt verbrauchen. Dafür brauchen Sie keinen besonderen Tarif. Entscheidend ist, wie viel Strom Sie weiterhin aus dem Netz beziehen, wie viel dieser Strom kostet und wann Sie ihn verbrauchen.
Ein dynamischer Tarif lohnt sich vor allem, wenn Sie Ihren Netzstromverbrauch gezielt in günstige Stunden verlegen. Ein Festpreistarif ist für viele Haushalte einfacher einzuschätzen.
So senkt das Balkonkraftwerk Ihre Stromkosten
Wenn ein Gerät im Haushalt gerade Solarstrom verbraucht, muss dieser Strom nicht aus dem Netz kommen. Dadurch sinkt die Strommenge, die Ihr Anbieter abrechnet. Die monatliche Grundgebühr bleibt davon unberührt.
Als grobe Rechenhilfe gilt: Multiplizieren Sie die selbst verbrauchten Kilowattstunden mit dem Preis pro Kilowattstunde (Arbeitspreis), den Sie für Netzstrom zahlen. Das ergibt den variablen Kostenanteil, den Sie vermeiden. Wie viel Sie tatsächlich sparen, hängt davon ab, wie viel Solarstrom gleichzeitig im Haushalt verbraucht wird und welchen Preis Sie für den Netzstrom sonst gezahlt hätten.
Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel ein senkrecht montiertes 400-Watt-Modul an einem Südbalkon, das nicht verschattet wird. Es erzeugt demnach etwa 280 Kilowattstunden im Jahr und senkt den Netzbezug in diesem Beispiel um ungefähr 200 Kilowattstunden. Das ist keine allgemeine Ertragsprognose: Ausrichtung, Verschattung und Verbrauchszeiten beeinflussen das Ergebnis.
Prüfen Sie für den Tarifvergleich Ihren Jahresverbrauch auf den Rechnungen und achten Sie darauf, wann Sie Strom verbrauchen. Wenn Sie tagsüber zu Hause sind oder Geräte dann laufen lassen, verbrauchen Sie eher Solarstrom direkt. Wer den größten Teil des Stroms erst abends benötigt, bezieht zu dieser Zeit weiterhin Strom aus dem Netz.
Was mit überschüssigem Strom passiert
Ein Balkonkraftwerk erzeugt manchmal mehr Strom, als der Haushalt gerade verbraucht; diesen Überschuss geben Sie üblicherweise ohne Vergütung ins Netz ab. Die Bundesnetzagentur bezeichnet das als unentgeltliche Abnahme. Eine Auszahlung für eingespeisten Strom sollten Sie bei Ihrer Tarifrechnung daher nicht einplanen.
Eine reguläre Einspeisevergütung ist grundsätzlich möglich, bringt aber andere Anforderungen mit sich. Dazu gehört ein Zweirichtungszähler, der sowohl den Strombezug als auch die Einspeisung erfasst. Außerdem gelten dann die vereinfachenden Sonderregeln für Steckersolargeräte nicht. Die Frage nach dem Stromtarif und die Frage nach einer Vergütung für eingespeisten Solarstrom sind also getrennte Entscheidungen.

Festpreis oder dynamischer Tarif
Bei einem Festpreistarif bleibt der Preis pro Kilowattstunde für die vereinbarte Zeit gleich. Jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie selbst verbrauchen, verringert den Netzbezug, den Sie zu diesem Preis bezahlen. Der gleichbleibende Preis erleichtert die Kostenplanung. Ob der Tarif insgesamt günstig ist, hängt auch vom Grundpreis, den Vertragsbedingungen und dem Preis für den verbleibenden Netzstrom ab.
Bei einem dynamischen Tarif folgt der variable Strompreis den Preisen an der Strombörse. Dieser Preis ändert sich in der Regel viertelstündlich. Sie profitieren eher von günstigen Stunden, wenn Sie größere Stromverbräuche auf diese Zeiten verlegen können, zum Beispiel das Laden eines Elektroautos. Gleichzeitig tragen Sie das Risiko hoher Preise, wenn Sie zu teuren Zeiten Strom aus dem Netz beziehen.
Ein Balkonkraftwerk allein senkt die Kosten eines dynamischen Tarifs nicht automatisch. Es senkt zunächst den Netzbezug zu den Zeiten, in denen es Strom liefert. Ob der verbleibende Bezug mit einem dynamischen Tarif günstiger wird, hängt davon ab, wann Sie diesen Strom brauchen und wie flexibel Sie Ihren Verbrauch steuern können. Die Verbraucherzentrale hält dynamische Tarife besonders für Haushalte mit größeren, verschiebbaren Verbräuchen für interessant; bei wenig flexiblem Verbrauch ist der Vorteil schwerer zu erreichen.
Für eine Abrechnung, bei der sich der Preis alle 15 Minuten ändern kann, brauchen Sie ein intelligentes Messsystem. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Anbieter Kundinnen und Kunden mit einem solchen Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Sie können frei entscheiden, ob Sie den Tarif wählen. Niedrigere Kosten sind dabei nicht garantiert. Vergleichen Sie die Anbietergebühr, mögliche Aufschläge pro Kilowattstunde, Kosten für das Messsystem und die Vertragsbedingungen. Ein monatlich angepasster Durchschnittspreis ist außerdem kein viertelstündlich dynamischer Tarif und gibt deshalb keinen gleichartigen Anreiz, den Verbrauch in einzelne Stunden zu verlegen.
Speicher und Stromtarif kombinieren
Mit einem Speicher können Sie Solarstrom später verbrauchen und so einen größeren Teil selbst nutzen. Die Wirkung hängt von der Kapazität, der Steuerung und dem Verbrauch im Haushalt ab. Ein Speicher, der zusätzlich Netzstrom aufnehmen soll, muss diese Funktion unterstützen; auch Wechselrichter und Energiemanagement müssen dafür geeignet sein.
Bei einem dynamischen Tarif kann das Laden aus dem Netz in günstigen Stunden interessant erscheinen. Dabei zählen jedoch auch Lade- und Entladeverluste sowie die Kosten für den Speicher. Finanztip nennt für einmaliges Laden und Entladen grobe Verluste von 15 bis 20 Prozent und weist zusätzlich auf den Akkuverschleiß hin. Setzen Sie deshalb den günstigen Einkaufspreis nicht direkt mit den Kosten des später verbrauchten Stroms gleich. Prüfen Sie, welche Kosten nach den Verlusten tatsächlich vermieden werden.
Regeln für Balkonkraftwerke
Laut Bundesnetzagentur gelten für die Sonderregeln des EEG bei Steckersolargeräten, die seit dem 16. Mai 2024 erstmals in Betrieb genommen wurden, bestimmte Grenzen für die Leistung der Module und des Wechselrichters. Für ältere Anlagen gelten diese Sonderregeln nicht. Eine vorübergehend niedrigere Einstellung des Wechselrichters ändert diese Grenzen nicht.
Bei Anlagen innerhalb dieser Grenzen und mit unentgeltlicher Abnahme entfällt eine separate Meldung beim Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht. Wenn Sie eine Vergütung für eingespeisten Strom wählen oder eine Balkonanlage mit einer Dach-PV-Anlage kombinieren, prüfen Sie die geltenden Anforderungen gesondert.

Stromtarif fürs Balkonkraftwerk vergleichen
Vergleichen Sie Tarife anhand des Stroms, den Sie nach dem Eigenverbrauch noch aus dem Netz beziehen. Ein niedriger Arbeitspreis kann dabei helfen, die verbleibenden Kosten zu senken; eine hohe Grundgebühr bleibt aber auch bei geringerem Verbrauch bestehen. Vergleichen Sie deshalb immer die voraussichtlichen Gesamtkosten anhand Ihres Verbrauchs und der Vertragsbedingungen.
Für einen dynamischen Tarif brauchen Sie zusätzlich ein realistisches Bild Ihrer Verbrauchszeiten. Prüfen Sie, welche größeren Geräte Sie tatsächlich zeitlich steuern können und ob Sie ein intelligentes Messsystem haben. Ohne verschiebbare Verbräuche bringt die viertelstündliche Preisänderung wenig praktischen Nutzen und erhöht zugleich die Unsicherheit bei den Kosten.



