In diesem Ratgeber
Bei Vorkasse zahlen Sie für Strom oder Gas, bevor der Anbieter die Energie liefert. Bei einer hohen Vorauszahlung, etwa für ein ganzes Jahr, ist mehr Geld gefährdet als bei monatlichen Abschlägen. Wird der Anbieter insolvent, können Sie das Geld für noch nicht gelieferte Energie ganz oder teilweise verlieren.
Auch bei einem Lieferstopp läuft die Versorgung weiter: Der örtliche Grund- oder Ersatzversorger übernimmt sie. Das mögliche verlorene Guthaben und die Kosten der neuen Belieferung bleiben jedoch bei Ihnen. Monatliche Abschläge begrenzen das Risiko, beseitigen es aber nicht vollständig.
Vorkasse und Abschlag unterscheiden
Ein Abschlag ist eine regelmäßige Teilzahlung für den erwarteten Verbrauch. Der Anbieter verrechnet die gezahlten Beträge später mit der Jahresabrechnung. Auch ein monatlicher Abschlag wird also vor der endgültigen Abrechnung gezahlt. Weil Sie jeweils nur einen Teilbetrag überweisen, wächst das Guthaben beim Anbieter in der Regel langsamer als bei einer Zahlung für mehrere Monate oder ein ganzes Jahr.
Bei einem Vorkasse-Tarif verlangt der Anbieter eine größere Zahlung für einen längeren künftigen Lieferzeitraum. Die konkreten Bedingungen unterscheiden sich: Entscheidend ist, für welchen Zeitraum Sie zahlen, wann das Geld fällig wird und wie der Anbieter einen geringeren oder höheren Verbrauch abrechnet. Prüfen Sie diese Punkte im Vertrag, bevor Sie ein Angebot annehmen.
Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Vorauszahlungen und Abschläge für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung zum bisherigen Verbrauch oder zum Verbrauch vergleichbarer Haushalte passen müssen. Eine Vorauszahlung, die schon beim Vertragsabschluss vereinbart wird, darf vor Beginn der Belieferung nicht fällig werden. Das ist kein allgemeines Verbot, nach Lieferbeginn für einen längeren Zeitraum im Voraus zu zahlen.
In der Grundversorgung gelten eigene Regeln. Dort darf der Grundversorger eine Vorauszahlung verlangen, wenn im konkreten Fall Grund zur Annahme besteht, dass Sie nicht rechtzeitig zahlen. Sie wird mit der nächsten Rechnung verrechnet. Diese Regel für die Grundversorgung lässt sich nicht pauschal auf andere Verträge übertragen.
Warum hohe Vorauszahlungen riskant sind
Je länger der Zeitraum ist, den Sie vorab bezahlen, desto größer kann das Guthaben sein, das noch nicht durch gelieferte Energie ausgeglichen wurde. Wird der Anbieter in dieser Zeit insolvent, hängt es vom Insolvenzverfahren ab, ob Sie Geld zurückbekommen. Die Bundesnetzagentur warnt, dass Kundinnen und Kunden häufig nur einen kleinen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten. Eine feste Rückzahlungsquote gibt es nicht.
Vorkasse- und Kautionstarife können günstiger sein. Ein Preisvorteil ist jedoch nicht garantiert und sollte mit dem möglichen Verlust abgewogen werden. Überlegen Sie, ob Sie eine größere Vorauszahlung verkraften könnten, falls das Geld nicht zurückkommt. Ein niedrigerer Angebotspreis allein sagt nichts darüber aus, wie sicher Ihr Guthaben beim Anbieter ist.

Was bei einer Insolvenz passiert
Eine Insolvenz führt nicht automatisch dazu, dass Strom oder Gas sofort abgestellt werden. Ob der bisherige Anbieter weiterliefert, hängt davon ab, wie der Vertrag und die Insolvenz abgewickelt werden. Stellt der Anbieter die Belieferung ein, übernimmt der örtliche Grund- oder Ersatzversorger, sodass Sie weiter versorgt sind und die Kosten der weiteren Lieferung tragen müssen; die Rückzahlung eines Guthabens kann zugleich offen sein.
Die Ersatzversorgung kann teurer sein als der bisherige Vertrag. Für bestimmte Ausnahmefälle sind höhere Preise möglich; sie gelten nicht automatisch bei jeder Insolvenz und sind zeitlich begrenzt. Sie können die Ersatzversorgung grundsätzlich beenden, indem Sie einen neuen Liefervertrag abschließen. Prüfen Sie die Preise und Bedingungen, bevor Sie wechseln.
Wenn Ihr Anbieter insolvent wird, lesen Sie den Zählerstand ab und teilen Sie ihn den zuständigen Stellen mit. Klären Sie, ob der bisherige Anbieter noch liefert und wohin laufende Zahlungen gehen sollen. Stellen Sie Zahlungen nicht automatisch ein, sobald Sie von der Insolvenz erfahren. Solange der Anbieter wie vereinbart liefert, müssen Sie grundsätzlich weiterzahlen. Ein noch offenes Guthaben oder ein Bonus muss gegebenenfalls im eröffneten Insolvenzverfahren als Anspruch auf Geld angemeldet werden. Eine schnelle oder vollständige Auszahlung ist nicht sicher.
Monatsabschläge begrenzen das Guthabenrisiko
Für das Insolvenzrisiko ist vor allem entscheidend, wie viel Geld Sie im Voraus bezahlen. Regelmäßige, angemessene Monatsabschläge begrenzen den Betrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch beim Anbieter liegt. Sie schützen aber nicht vollständig: Auch ein monatlich gezahlter Abschlag kann bei einer Insolvenz noch nicht durch die bisherige Lieferung ausgeglichen sein.
Der Zahlungsweg ist davon zu unterscheiden. Ob Sie per Lastschrift oder Überweisung zahlen, ändert nichts daran, ob der Vertrag monatliche Abschläge oder eine große Vorauszahlung vorsieht. Wenn Sie das Risiko begrenzen möchten, achten Sie deshalb zuerst auf den Zahlungsrhythmus und die Höhe der Vorauszahlung. Ein anderer Zahlungsweg allein schützt ein hohes Guthaben nicht vor einer Insolvenz.
Was Sie vor dem Vertrag prüfen
Vergleichen Sie nicht nur den angebotenen Preis. Prüfen Sie im Vertrag, wie lange die Vorauszahlung gilt. Lesen Sie nach, wie der Anbieter die Zahlung mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Klären Sie auch, was bei geringerem Verbrauch mit einem Guthaben geschieht. Prüfen Sie außerdem, ob und wann der Anbieter eine neue Zahlung verlangt.
Wenn ein Tarif eine hohe Zahlung für einen langen Zeitraum voraussetzt, sollten Sie den möglichen Verlust gegen den Preisvorteil abwägen. Ist Ihnen die Sicherheit wichtiger, wählen Sie einen Vertrag mit monatlichen Abschlägen und achten Sie darauf, dass diese zum erwarteten Verbrauch passen. So bleibt der Betrag, den Sie vorab zahlen, überschaubar.



